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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Meyer Sound Europe GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Für alle mit uns geschlossenen Verträge sowie unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen, die auch für alle künftigen Aufträge gelten. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Selbst wenn von uns auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung der anderen Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Alle Vereinbarungen, die mit uns getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch Kommunikation via E-Mail gewahrt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertrag

  1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Nach Bestellung durch den Kunden kommt der Vertrag mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Das Gültigkeitsdatum des Angebots wird im jeweiligen Angebot definiert. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir es innerhalb von 14 Tagen annehmen.
  2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  3. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. über Maße, Gewichte, physikalische Beschaffenheit, Leistungen, Belastbarkeiten, Toleranzen und sonstige technische Daten) in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten und anderen Veröffentlichungen sind nur annähernd maßgeblich, wenn nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um garantierte Beschaffenheitsmerkmale, sondern um Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen.
  4. Modelle, Muster, Zeichnungen, Beschreibungen und andere Unterlagen sowie Formen und Werkzeuge, die von uns oder über uns von Dritten gefertigt werden, verbleiben in unserem Eigentum. Wir behalten hieran weiter das Urheberrecht. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese nicht mehr benötigt werden oder ein Vertragsabschluss nicht erfolgt ist.
  5. Der Umfang unserer geschuldeten Leistung bestimmt sich nach dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, oder, wenn ein solcher nicht ausdrücklich geschlossen wurde, aus unserer Auftragsbestätigung.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer (MwSt.) und behördliche Abgaben. Es gilt der vereinbarte Preis in EURO.
  2. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise „ab Werk“ bzw. „ab Lager“ ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung. In diesem Fall werden die anfallenden Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl z.B. per Bahn, Post oder Spedition. Auf Wunsch des Kunden werden wir auf dessen Kosten für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen.
  3. Unsere Preise gelten nur für den vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, behalten wir uns das Recht vor, die Preise ab vier Monate nach Vertragsschluss entsprechend in angemessenem Umfang anzupassen.
  4. Sämtliche Zahlungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart ohne jeden Abzug frei unserer Bankverbindung innerhalb von 14 Tagen gerechnet ab Rechnungsdatum zu leisten. Skontoabzug ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen; sie berechtigen nicht zum Skontoabzug. Bank,- Diskont- und Einziehungsspesen sind vom Kunden zu tragen. Bei Wechsel- und Scheckzahlung gilt unsere Forderung erst nach Gutschrift des jeweiligen Betrages auf unserem Konto als erfüllt.
  6. Wir sind berechtigt, jederzeit von dem Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl für ausstehende Forderungen an den Kunden zu verlangen.
  7. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  8. Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, ist insbesondere eine Gefährdung der Kreditwürdigkeit, des Kredites oder unserer Zahlungsansprüche zu befürchten, so sind wir berechtigt, die Ausführung des jeweiligen Auftrages zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn sich der Kunde weigert, die durch die Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszweckes durch Zug-um-Zug Leistung oder durch Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
  9. Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.
  10. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Ansprüche vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden – ausreichend zum Neuwert – zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Der Kunde ist zur Verarbeitung oder zur Verbindung der Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde hat die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Werts, den sein Erzeugnis (berechnet nach dem Rechnungsendbetrag einschließlich USt.) und der durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung hat.
  4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Waren zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in voller Höhe ab, unabhängig davon, ob die Waren weiterverarbeitet wurden oder nicht. Wir nehmen die Abtretung bereits heute an. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung unserer Ansprüche nach Ziffer 1. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Kunden nach der Ziffer 3 können wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung einstellt oder wenn der Kunde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Kunden nach Ziffer 3 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht oder beim Kunden der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
  5. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in dessen Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen. Außerdem hat uns der Kunde auf eigene Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
  6. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugegebenen Sicherheiten obliegt uns.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

  1. Soweit die Mitwirkung des Kunden an der Ausführung des Vertrages erforderlich ist, ist dieser verpflichtet uns jeweils rechtzeitig alle nützlichen und notwendigen Daten oder Auskünfte zu erteilen bzw. die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
  2. Ist vereinbart, dass der Kunde Materialien und Informationen zur Verfügung stellt, haben diese die für die Ausführung der Arbeit notwendigen Spezifikationen und Vorgaben zu erfüllen. Der Kunde wird in diesem Fall von uns vorab über die erforderlichen Voraussetzungen zur Leistungserbringung informiert.
  3. Wenn uns für die Ausführung des Vertrages notwendige Informationen und Materialien nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen oder wenn der Kunde auf andere Weise seine Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir berechtigt, die vereinbarten Termine zur Vertragsausführung in gleichem Umfang zu verschieben. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten können nach den üblichen Kostensätzen von uns in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Lieferung, Lieferfristen, Leistung, Verzug

  1. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere unserer Auftragsbestätigung.
  2. Angegebene Ausführungs- oder Lieferfristen für den Auftrag sind nur annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Im Falle eines von uns zu vertretenden Verzugs mit den Leistungen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, im Falle des Verzugs jedoch erst, wenn wir eine vom Kunden gesetzte Nachfrist schuldhaft ungenutzt haben verstreichen lassen. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
  4. Die Ausführungszeit für den Auftrag verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer und/oder außergewöhnlicher Ereignisse sowie bei Betriebsstörungen, Streiks und Arbeitskämpfen jeglicher Art sowie sonstigen Fällen höherer Gewalt. Wird insbesondere aufgrund eines der vorgenannten Ereignisse die Erfüllung der Leistung durch uns unmöglich, so werden wir von jeglicher Verpflichtung zur Leistung frei. In beiden Fällen sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
  5. Wir behalten uns sämtliche Rechte an von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, von uns oder Dritten stammenden und dem Kunden zur Verfügung gestellten Werkzeugen, Hilfsmitteln, Abbildungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen vor. Der Kunde ist nicht berechtigt diese Gegenstände und Unterlagen ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, sie bekanntzugeben, selbst oder durch Dritten zu nutzen oder sie vervielfältigen. Der Kunde hat die Gegenstände und Unterlagen sowie eventuelle Kopien auf unser Verlangen vollständig zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss geführt haben.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Die pauschale Entschädigung beträgt jedoch höchstens insgesamt 15 % des Preises der Gegenstände der Lieferung. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. In diesem Fall wird die pauschale Entschädigung angerechnet. Weitergehende Ansprüche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberührt. Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände auf den Kunden über.
  7. Bei kundenseitig ausgelösten Rücklieferungen zu unseren Lasten ist die Auswahl des Transportunternehmens vor Rücklieferung mit uns abzustimmen. Bei Unterlassung werden die Differenzkosten zwischen unserem Transportunternehmen und dem vom Kunden gewählten nicht übernommen.
  8. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von uns nicht zurückgenommen; ausgenommen sind normierte Mehrwegverpackungen wie z.B. EURO-Paletten und Gitterboxen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Dabei sind die gesetzlich, ökologisch vorgeschriebenen Entsorgungsvorschriften (Recyclingkreislauf) zwingend einzuhalten.
  9. Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Kunden unzumutbar.

§ 7 Mängelhaftung

  1. Wir haften nicht für Mängel (Sach- und Rechtsmängel), die auf fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder Materialien des Kunden zurückzuführen sind.
  2. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
  3. Sachmängel sind nicht
    • der natürlicher Verschleiß – typische Verschleißteile sind insbesondere von uns als Ersatzteile angebotenen Produkte;
    • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Pflege, der Nichtbeachtung von Einbau- und Wartungsvorschriften oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;
    • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen;

Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn an den gelieferten Waren Modifikationen von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht oder der Dritte von uns ausdrücklich beauftragt wurde.

Wir haften nicht für die Beschaffenheit der Ware, die auf der Konstruktion oder der Wahl des Materials beruht, sofern der Kunde die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.

  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen
  2. Im Falle eines Mangels sind wir berechtigt nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder mangelfreien Einsatz zu Liefern. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  3. Für den Fall, dass die von uns gewählte Nacherfüllung (Ziffer 5) fehlschlägt, wovon erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch ausgegangen werden kann, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung des Entgelts zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Ansprüche aufgrund von Sachmängeln einschließlich Rückgriffsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde die Beseitigung des Mangels nicht durch uns oder einen von uns autorisierten Fachinstallateur hat durchführen lassen. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
  5. Gewährleistungsansprüche können nur von dem Kunden direkt geltend gemacht werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Gewährleistungsansprüche abzutreten, es sei denn, wir hätten der Abtretung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  6. Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten die Bestimmungen vorstehender Ziffern entsprechend.

§ 8 Haftung

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist der von uns zu leistende Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 1 und Ziffer 2 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  4. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden

§ 9 Verjährung

Ansprüche gegen uns aus von uns zu vertretenden vertraglichen Pflichtverletzungen verjähren nach Ablauf von 1 Jahr. Dies gilt nicht für vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen sowie für  Mängelansprüche des Kunden gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

  1. Auf unsere Lieferungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts Anwendung.
  2. Der Erfüllungsort für die von uns erbringende Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Inhalt des Vertrages und ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – unser Geschäftssitz.
  3. Gerichtsstand ist Montabaur, wenn unser Kunde
    • Kaufmann ist oder
    • keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder
    • nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Wir sind auch berechtigt, ein Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.